Informationen für Jobcenter
und Sozialämter
Zentrale Partner
der Erhebung
Jobcenter und Sozialämter sind zentrale Partner der Erhebung.
Sie sind wichtige und in kleineren Gemeinden oft die einzigen Anlaufstellen für wohnungslose Menschen ohne Unterkunft oder Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit.
Neben der Teilnahme am bewährten Zähl- und Befragungsverfahren können Jobcenter und Sozialämter dieses Mal ein alternatives Verfahren erproben, das auf vorhandenen Verwaltungsdaten basiert.
Warum ein alternatives Verfahren?
In der zweiten Erhebung 2024 erfolgte die Datenerhebung ausschließlich durch manuelle Zählungen. Der Rücklauf war jedoch vergleichsweise gering – auch, weil der Kontakt zur Zielgruppe im kurzen Erhebungszeitraum von einer Woche nur gering ist.
Um den Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig die Datenqualität zu verbessern, wird 2026 ein vereinfachtes alternatives Verfahren angeboten. Dieses nutzt bereits vorliegende Verwaltungsdaten aus den Fachsystemen der Jobcenter und Sozialämter.
Rechtlicher Rahmen
Das alternative Verfahren ist ein wissenschaftliches Pilotprojekt im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es ist freiwillig und nicht Teil der amtlichen Statistik nach dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG). Es besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.
Vorgehensweise im
Überblick
Jobcenter und Sozialämter werden gebeten, die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach SGB II und SGB XII zum Stichtag 31. Januar 2026 zu erfassen, die folgende Kriterien erfüllen:
-
Es werden keine Kosten der Unterkunft (KdU) bezogen.
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Eine Erreichbarkeitsadresse bei einem freien Träger der Wohlfahrtspflege ist hinterlegt.
Diese Kombination ermöglicht eine näherungsweise Identifizierung von Personen, die entweder ohne Unterkunft leben oder verdeckt wohnungslos sind. Wenn die verfügbaren Verwaltungsdaten keine direkte Unterscheidung zwischen den beiden Gruppen zulassen, kann die Verteilung der Fallzahlen auf Grundlage lokaler Erfahrungswerte geschätzt werden.
Der Schutz sensibler Informationen hat oberste Priorität. Es werden ausschließlich aggregierte, anonymisierte Zahlen erfasst. Die Daten werden nur für die wissenschaftliche Studie verwendet. Die anonymisierten Datensätze werden ausschließlich an das BBSR übermittelt.
Weiterführende Materialien – darunter das Einladungsschreiben, das Erhebungsprotokoll und eine ausführliche Anleitung – finden Sie im Downloadbereich.