Häufig gestellte Fragen
FAQs
Erfasst werden wohnungslose Menschen, die nicht institutionell untergebracht sind – also entweder auf der Straße leben oder verdeckt wohnungslos sind. Grundlage dafür ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz.
Zur ersten Gruppe zählen Personen, die innerhalb der sieben Tage vor der Befragung im Freien übernachtet haben – etwa in Parks, unter Brücken oder in provisorischen Notquartieren wie Hauseingängen, leerstehenden Gebäuden, Autos oder Zelten.
Als verdeckt wohnungslos gelten Menschen, die im gleichen Zeitraum vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten untergekommen sind, dort aber keinen festen Wohnsitz haben. Diese Form der Wohnungsnot wird oft als „Sofa-Hopping“ oder „Couch-Surfing“ bezeichnet – gekennzeichnet durch fehlenden Mietvertrag, Unsicherheit und den Mangel an Privatsphäre.
In diesem Fall zählen Sie bitte die betreffende Person zu den auf der Straße lebenden wohnungslosen Menschen.
Ja. Auch wenn derzeit nicht sicher ist, ob Ihre Einrichtung im kurzen Erhebungszeitraum vom 1. bis 7. Februar Kontakt zur Zielgruppe haben wird – oder nur in sehr geringem Umfang – ist eine Teilnahme sinnvoll.
Jeder einzelne Kontakt ist wertvoll: Die erhobenen Daten werden auf ganz Deutschland hochgerechnet, sodass auch kleine Fallzahlen einen wichtigen Beitrag zur Genauigkeit der Ergebnisse leisten. Zudem helfen selbst wenige Rückmeldungen, die regionale Streuung und Vielfalt der Lebenslagen wohnungsloser Menschen besser abzubilden.
Die Erhebung zielt darauf ab, versteckte Fälle sichtbar zu machen. Daher werden nicht nur klassische Wohnungslosenhilfeeinrichtungen befragt, sondern auch angrenzende Unterstützungsangebote. Diese erreichen möglicherweise Personen ohne festen Wohnsitz, deren Situation sonst unerkannt bleibt.
Bitte wenden Sie sich an das Projektteam des Deutschen Institut für Urbanistik unter: wohnungslosenberichterstattung@difu.de.
Fragebögen können auf dieser Website in 9 Sprachen heruntergeladen und ausgedruckt werden (siehe hierzu auch Downloads). Im Erhebungszeitraum können Gutscheine telefonisch oder per E-Mail nachbestellt und als PDF übermittelt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall so schnell wie möglich an das Projektteam.
Die Erhebung erfolgt vollständig anonym: Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Die Teilnehmenden stimmen freiwillig der Befragung zu und können jederzeit ohne Nachteile ablehnen. Ausgefüllte Fragebögen werden von den beteiligten Hilfseinrichtungen jeweils einzeln in verschlossenen Umschlägen gesammelt. Die Fragen sind so gestaltet, dass die Antworten keine Rückschlüsse auf die Identität der Personen zulassen.
Die von den Einrichtungen während der Woche vom 1. bis 7. Februar 2024 erfassten Zahlen fließen anonymisiert in die Hochrechnung der Befragungsergebnisse ein (weitere Details finden Sie im Downloadbereich). Dabei werden die Daten ohne Bezug zu Namen oder Adressen der Einrichtungen ausgewertet, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen möglich sind.
Die Auswertung wird voraussichtlich im Sommer 2026 abgeschlossen sein. Im Anschluss daran veröffentlicht das BMWSB die Ergebnisse.